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BGH, 13.07.1959 - IV ZB 80/59 |
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- OLG Düsseldorf, 24.02.1958 - 3 W 281/57
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - IV ZB 80/59
Diese Auffassung seiner beabsichtigten Entscheidung zugrunde zu legen, glaubt sich das Bayrische Oberste Landesgericht durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. Februar 1958 - 3 W 281/57 - (NJW 1958, 1447 = EJF H 3 Nr. 10) gehindert.Das ergibt sich zwar nicht zweifelsfrei aus der unvollständigen Wiedergabe seines Beschlusses vom 24. Februar 1958 in NJW 1958, 1447, aber aus dem Abdruck in EJF H 3 Nr. 10 und den beigezogenen Akten 3 W 281/57 des OLG Düsseldorf:.
- BGH, 14.07.1956 - IV ZB 64/56
Interzonale Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - IV ZB 80/59
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat demnach auf die weitere Beschwerde des Fürsorgeverbandes nicht in dem durch die Verfügung des Vormundschaftsgerichts vom 23. Februar 1956 bereits abgeschlossenen, sondern in einem neuen Verfahren, das der Schriftsatz des Oberstadtdirektors vom 27. Juli 1957 eingeleitet hat, darüber entschieden, ob die Zurückweisung des auf § 18 Abs. 1 FGG gestützten Änderungsantrags gerechtfertigt war (vgl. für den Fall der Änderung einer Sorgerechtsregelung BGHZ 21, 306, 314, 315) [BGH 14.07.1956 - IV ZB 64/56]. - BGH, 09.07.1956 - V BLw 16/56
Abweichungsrechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - IV ZB 80/59
Das wird allgemein dahin verstanden, daß diese Entscheidung auf einer anderen Beurteilung der vom vorlegenden Gericht herausgestellten Rechtsfrage beruhen muß (BGHZ 21, 234, 236 [BGH 09.07.1956 - V BLw 16/56];… Keidel 7. Aufl. § 28 FGG Anm. 3 zu d S. 432).